Das Mediationsverfahren basiert auf den Erkenntnissen der Kommunikations-
und Konfliktforschung. Aufgrund ihrer Kompetenz sind Mediatoren/-innen
in der Lage, den Dialog zwischen Konfliktparteien zu fördern,
um einen Konsens (einvernehmliche Lösung) oder Regelung
zu finden, bei der beide Parteien gewinnen. Dieses führt
zu einer dauerhaften Zufriedenheit der Parteien.
Klärungshilfe bzw. Mediation bedeutet, erst einmal davon
auszugehen, daß alle Konfliktparteien nachvollziehbare Gründe
für ihr derzeitiges Verhalten haben.
Möglicherweise ist dieses Verhalten nur vordergründig,
um eine Position durchzusetzen.
Ziel ist, eine Lösung, die beide Seiten gut annehmen können.
Nach dem Motto: Es gibt nur Gewinner!!!
Der/die allparteiliche Mediator/-innen (Klärungshelfer/-innen)
hat die Aufgabe, das Verfahren klar zu führen. Im Unterschied
zum Gerichtsverfahren behalten die Parteien oder Gruppen jederzeit
die Hoheit über ihren Konflikt und können zu jedem Zeitpunkt
entscheiden, ob sie ihn in Form von Lösungsbeiträgen
klären wollen.
Ohne Unterbrechung kann jede streitende Partei zu Beginn den Streit
aus ihrer Sicht mit allen Details vortragen.
Der Mediator/-innen kann jederzeit das Gespräch unterbrechen.